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Personal Fitness Trainer Lucie Frank | Goethering 64| 75196 Remchingen (folgend PFT genannt; Stand Februar 2012)


1. Leistungsgegenstand

a) PFT verpflichtet sich, seine Klienten individuell durch gegenseitig vereinbarte Maßnahmen in Form von Trainingsbetreuung und Gesundheitsförderung professionell zu betreuen.

b) Der Ablauf und die Organisation der Betreuung obliegt ganz allein PFT, wird aber immer mit dem Klienten abgesprochen.

c) Es besteht kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit, jedoch steht PFT seinen Klienten Montag bis Dienstag, Donnerstag bis Freitag von 08:00 – 22:00 Uhr, Samstag, Sonntag, Feiertage von 10:00 – 20:00 Uhr, zur Verfügung.

2. Training

a) Die Dauer einer Trainingseinheit nach Absprache mit dem Klient. Auch kürzere Trainingseinheiten sind kein Problem, müssen allerdings abgesprochen werden.

3. Preisgestaltung und Zahlung

a) Preise sind individuell nach Art und Umfang der Betreuung plus eventueller Anfahrt zu berechnen.

b) Der vereinbarte monatliche Trainingsbeitrag ist im Voraus am Monatsersten fällig. Der Trainingsbeitrag muss auf das Konto überwiesen / bar bezahlt werden, sodass der Betrag spätestens am 5. des Monats einlangt.

Andere Varianten (z.B. Einzel-Training, Laktat-Stufentest, Ergospirometrie, Bootcamp, Week of “Liefe & Sport Balance“,  Sport- und Regenerationsmassage) werden am Trainingstag bar bezahlt.

c) Monatlicher Beitrag

Monat:……………… (1 x Probetraining, 2 x in der Woche)
Monat:…………….. (1 x Probetraining, 3 x in der Woche)

d) Pro Stunde: 40 - 80 € (je nach Umfang, Ort des Trainings)

4. Mitgliedschaftsverträge ohne feste Laufzeit - monatliche Kündbarkeit

Sie können jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Mitgliedsmonats schriftlich kündigen.

5. Sonstige Kosten

Falls der Klient Leistungen wünscht, die nicht im Leistungs-Angebot von PFT liegen (z.B. Eintrittsgelder, Hotelkosten, etc.) oder im Leistungsangebot von PFT liegen, jedoch aber mit weiteren Kosten (z.B. Materialkosten Leistungsdiagnostik) verbunden sind, müssen diese vom Klienten getragen werden. Sonstige Kosten werden, bevor sie entstehen, immer mit dem Klienten abgesprochen.

6. Haftung

a) Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung von PFT, um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen.

b) Der Klient hat sich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen der Betreuung auftreten können, eigenverantwortlich zu versichern. Das gilt auch für den direkten Weg von und zum Trainingsort.

c) PFT schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für einen Sach- oder Personenschaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungshilfen verursacht wurde.

d) PFT haftet nicht für Risiken im allgemeinen Sinne wie z.B. Erkältungen, Prellungen, Verstauchungen oder beschädigte Kleidung, die mit der Ausübung der gewünschten Sportart oder Trainingsform einhergehen können. Daraus entstehende Sach- und Personenschäden sind grundsätzlich selbst zu tragen.

e) Nimmt der Klient Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von PFT empfohlenen Anbietern in Anspruch, tut er dies in eigener Verantwortung.

f) PFT übernimmt keine Gewährleistung auf Waren und Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat.

g) Die aus diesen Leistungen entstandenen Kosten übernimmt der Klient in der Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.

h) Kauft PFT im Auftrag des Klienten Produkte ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von PFT.

7. Termineinhaltung

a) Ist der Klient zu einem ausgemachten Termin verhindert, hat der Klient schnellstmöglich abzusagen. Spätestens jedoch 8 Stunden vor Trainingsbeginn.

b) Erfolgt keine Absage wie unter 6 a) erwähnt, steht es PFT zu, das Honorar für gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe zu berechnen.

c) Die Entscheidung über die Durchführung der gebuchten Einheit, z.B. aufgrund von gesundheitlichem Zustand des Klienten oder aufgrund von Wetter- und Umgebungsverhältnissen, kann spontan von PFT in Absprache mit dem Klienten getroffen werden.

d) Bei Krankheit oder Urlaub von PFT kann in Absprache mit dem Klienten ein gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen. Der Klient hat jedoch keinen grundsätzlichen Anspruch auf Ersatz bei Krankheit oder Urlaub von PFT.

8. Ersatzansprüche

a) Ausgemachte Buchungen müssen von PFT nicht rückbestätigt werden.

b) PFT verpflichtet sich ausgemachte Buchungen, im Falle von Krankheit oder sonstiger Verhinderungen (z.B. starkes Verkehrsaufkommen), schnellstmöglich abzusagen. Es können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.

c) Ist diese Buchung schon bezahlt, verpflichtet sich PFT diese zurückzuerstatten oder einen Ersatztermin anzubieten.

9. Datenschutz / Geheimhaltung

a) Der Klient kann jederzeit über die Löschung seiner Daten bestimmten. PFT verpflichtet sich der Geheimhaltung über jegliche Informationen des Klienten gegenüber Dritten.

b) Eine Ausnahme dieser Geheimhaltung dient nur zu Zwecken zur Förderung der Gesundheit des Klienten, z.B. gegenüber Hausarzt oder Notarzt.

c) Der Klient verpflichtet sich über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von PFT stillschweigen zu bewahren. Auch nach Beendigung der Betreuung.

10. Sonstige Vereinbarungen

a) PFT und der Klient erkennen Absprachen und Vereinbarungen als verbindlich an, sofern diese beidseitig bestätigt wurden (persönlich, telefonisch, Email).

b) Als Gerichtsstand gilt Karlsruhe. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

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